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Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Pforzheim die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Auch wegen der Teilzeitbeschäftigung empfehlen wir daher in jedem Fall eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter während der Kernarbeitszeiten
Mo. - Do. |
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und |
Fr. |
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Geänderte Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Mo., Die. + Do. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Fr. 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten!
Geänderte Sprechzeiten der M-Abteilung:
Mo. - Do. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Fr. 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten
Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet für Angelegenheiten, die auf Grund ihrer Dringlichkeit
nicht bis zum Beginn der regulären Dienstzeiten des Gerichts aufgeschoben werden können. Diese Rufbereitschaft besteht an
arbeitsfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen anderen Tagen von 6:00 bis 7:30 Uhr und 16:30 Uhr (freitags 15:30 Uhr) bis 22:00
Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an das zu diesen Zeiten für alle Geschäfte des
Bereitschaftsdienstes zuständige Amtsgericht Karlsruhe.
Bitte beachten Sie:
E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten
Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.“
